Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Oswald Consulting, 8072 Fernitz

1. Präambel

(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierter Bestandteil von Beratungsverträgen und Beratungsaufträgen, die durch die gewerbliche Unternehmensberatungsgesellschaft Oswald Consulting im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln erbracht werden.

(2) Gegenstand eines Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit (Dienstleistung), über die Erstellung von Berichten und Dokumentationen und die damit verbundene Übergabe des Wissens und der Erfahrungen der Oswald Consulting, nicht die Herstellung eines bestimmten Werkes. Die Erzielung des wirtschaftlichen Erfolges des Beraters ist erbracht, wenn die erforderlichen Beratungsleistungen, Untersuchungen, Ergebnisberichte und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit bzw. Empfehlungen für den Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob und wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden bzw. welchen wirtschaftlichen Erfolg diese für den Auftraggeber bringen. Eine Umsetzung von Beratungsergebnissen erfolgt stets in eigener
Verantwortung des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber unterstützt die Oswald Consulting bei der Konzipierung und Durchführung von Beratungsleistungen.

2. Geltungsbereich

(1) Die Anwendung dieser Geschäftsbedingungen wird für das Auftragsverhältnis mit Oswald Consulting ausdrücklich vereinbart.

(2) Sofern in einem Beratungsvertrag oder in einer Auftragsbestätigung einzelne Bestimmungen dieser AGBs nicht separat geregelt sind, gelten die hier angeführten Bestimmungen.

(3) Alle Beratungsverträge oder -aufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlich vertraglichen Vereinbarung gegebenem Umfang.

(4) Sollte die Leistungserbringung durch die Oswald Consulting auf Grund von konkludentem Verhalten des Auftraggebers (Vereinbarung von Terminen zu Arbeitsmeetings bzw. Übermittlung von Daten und Informationen zum Arbeitsstart etc.) bereits vor Unterfertigung des Projektvertrages beginnen, gelten
alle Vereinbarungen insbesondere solche zum Honoraranspruch und Zahlungsbedingungen auch ohne schriftliche Form als anerkannt.

3. Umfang und Durchführung des Beratungsauftrages

(1) Der Beratungsumfang bestimmt sich nach dem schriftlichen Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung, eines Beratervertrages oder einem allfälligen Leistungsverzeichnis. Änderungen des Beratungsumfanges erfordern eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Oswald Consulting.

(2) Die Oswald Consulting ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

(3) Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter der Oswald Consulting besteht nur, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4. Aufklärungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Oswald Consulting auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages notwendigen Unterlagen vollständig und zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

(2) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Oswald Consulting bedingt, dass die Oswald Consulting über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert wird.

(3) Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.

5. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der Oswald Consulting zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung von Mitarbeitern der Oswald Consulting bzw. deren Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

6. Berichterstattung

(1) Die Oswald Consulting verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die Arbeit der Mitarbeiter und gegeben falls auch Kooperationspartner dementsprechend dem Arbeitsfortschritt laufend zu berichten.

(2) Falls durch die Art des Auftrages erforderlich, erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen) nach Abschluss des Auftrages einen Schlussbericht bzw. eine dementsprechende Expertise.

7. Schutz des geistigen Eigentums der Oswald Consulting

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der Oswald Consulting, ihrer Mitarbeiter und Kooperationspartner erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen ausschließlich für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen oder Ausarbeitungen der Oswald Consulting an Dritte ihre ausdrückliche Zustimmung. Eine Haftung der Oswald Consulting Dritten gegenüber wird dadurch aber nicht begründet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen oder Ausarbeitungen der Oswald Consulting zu Werbezwecken durch den Auftraggeber bzw. die Umsetzung auf Basis von ertragsteiligen Vereinbarungen durch die von Oswald Consulting erstellten Konzepte durch den Auftraggeber bzw. Dritte ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Oswald Consulting zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge und leitet einen unmittelbaren Anspruch auf den dadurch entstandenen Schaden bzw. entgangenen Gewinn ab.

(3) Der Oswald Consulting verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der Oswald Consulting sind, gilt das Nutzungsrecht an Beratungsleistungen der Oswald Consulting auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge der Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle
Genugtuung zu leisten.

8. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Oswald Consulting zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt nach sechs Monaten nach der jeweiligen Erbringung der beanstandeten Leistung.

9. Haftung

(1) Die Oswald Consulting und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Dritte.

(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

(3) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes oder eines Kooperationspartners durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten.

(4) Eine Haftung der Oswald Consulting einem Dritten gegenüber wird bei Weitergabe beruflicher Äußerungen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber auch bei Zustimmung oder Kenntnis der Oswald Consulting nicht begründet.

(5) Dritte, die sich auf berufliche Äußerungen oder Ausarbeitungen der Oswald Consulting beziehen, stimmen durch die Entgegennahme dieser beruflichen Äußerungen oder Ausarbeitungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den darin enthaltenen Haftungsbeschränkungen ausdrücklich
zu.

10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

(1) Die Oswald Consulting, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen, es sei denn, dass der Auftraggeber die Oswald Consulting von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten für die Oswald Consulting eintreten.

(2) Die Oswald Consulting darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen oder Ausarbeitungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Haben sich jedoch insbesondere in Berichten, Analysen oder Prognosen gemachte Äußerungen der Oswald Consulting auf Grund nachträglich geänderter Verhältnisse als nicht (mehr) zutreffend erwiesen, ist die Oswald Consulting berechtigt, die über die ursprüngliche Äußerung informierten Dritten von dieser Änderung zu verständigen.

(4) Die Schweigepflicht der Oswald Consulting, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt in allen Fällen auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind solche Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(5) Die Oswald Consulting ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Oswald Consulting gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der Oswald Consulting überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres ab Beendigung des Beratungsauftrages vernichtet, sofern diese nicht vorher vom Auftraggeber rückverlangt wurden.

11. Honoraranspruch

(1) Die Oswald Consulting hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gebührt der Oswald Consulting gleichwohl das Honorar für den vereinbarten Beratungsumfang.

(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der Oswald Consulting einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung seine bisherigen Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

(4) Die Oswald Consulting kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der Oswald Consulting berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

12. Honorargestaltung

(1) Grundlage für sämtliche Honorare stellen das Angebot bzw. die laut Auftrag vereinbarten Sätze dar.

(2) Beratungsleistungen werden entweder monatlich oder am Projektende fakturiert. Die Oswald Consulting ist auch berechtigt Akontozahlungen zu verlangen.

(3) Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

(4) Nebenkosten und Spesen werden wie folgt verrechnet:
Reisekosten PKW: € 0,42 vom/bis Bürositz der Oswald Consulting bis zum Ort der Leistungserbringung Bahnkarte: 2. Klasse
Übernachtungskosten: nach tatsächlichem Aufwand
Sonstige anfallende Kosten: nach tatsächlichem Aufwand

(5) Alle Preisangaben verstehen sich Netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer des Landes der Leistungserbringung.

13. Vertragsänderungen

(1) Mündliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen eines Beratungsvertrages oder der Geschäftsbedingungen bedürfen – sofern nicht ohnedies ein strengeres Formerfordernis besteht – der Schriftform. Die Parteien schließen ein Abgehen von diesem Formerfordernis durch mündliche oder konkludente Vereinbarung aus.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Werkvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragsteile eine Ersatzregelung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht.

14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Oswald Consulting.

(3) Für Streitigkeiten ist das Landesgericht Graz, Österreich zuständig.

Fernitz, 01.10.2015
Oswald Consulting
Unternehmensberatung
8072 Fernitz, Hubertusweg 5
A U S T R I A